Zucht

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Zur Erhaltung der hervorragenden Hüteeigenschaften des Border Collies fördern wir die Zucht von gut veranlagten Hunden.

Der Österreichische Hütehundeverein (ASDS) ist die Geschäftsstelle der International Sheep Dog Society (ISDS) in Österreich. Eingetragene Mitglieder der ASDS können ihre Border Collies ins Zuchtbuch der ISDS eintragen lassen.

Dazu müssen die Border Collies bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf Gesundheit und Arbeitsleistung erfüllen. Nur Hunde, die die gesundheitlichen Vorausseztungen mitbringen und bei Trials des Österreichischen Hütehundevereins ihre Leistung zeigen konnten, können zur Zucht eingesetzt werden. Das Aussehen der Hunde spielt keine Rolle – es gilt das Motto “BRAINS BEFORE BEAUTY” (Klugheit vor Schönheit).

Wenn Sie Fragen zur Abwicklung der Zuchtmeldungen haben, kontaktieren Sie bitte folgende E-Mail Adresse: zucht@asds.at

In allen Ländern, wo die ISDS durch die Partnervereinsmitglieder Geschäftsstellen eingerichtet hat, erfolgt die Eintragung ins Zuchtbuch nur über diese Geschäftsstellen. Österreicher können nur über den Österreichischen Hütehundeverein Hunde ins ISDS Zuchtbuch eintragen lassen.

Die Auswahl der Zuchttiere beschränkt sich seit jeher auf Leistungen, daher das unterschiedliche Aussehen.

Änderung der Zuchtbestimmungen
Der Vorstand hat folgende Änderung der Zuchtbestimmungen – gültig ab 1.1.2024 – beschlossen:

Ab 01.01.2024 gilt für alle österreichischen Züchter das neue Zuchtabwicklungsverfahren, welches vom Vorstand beschlossen und überarbeitet wurde.

Der Österreichische Hütehundeverein (ASDS) ist der Partnerverein der ISDS (International Sheepdog Society) in Österreich, daher müssen österreichische Züchter ASDS-Mitglied sein.

Jeder Züchter ist verpflichtet sich an die aktuell gültigen Zucht- und Registrierungsregeln der ISDS und an die Bestimmungen und Zuchtvorschriften des österreichischen Tierschutzgesetzes zu halten. Diese Bestimmungen regeln klar welche Untersuchungen für unsere Zuchthunde weiterhin vorgeschrieben sind. Es entfällt nun lediglich der verpflichtende Leistungsnachweis.

Die vom Tierschutzgesetz erforderlichen Untersuchungsergebnisse müssen nicht an die ISDS oder ASDS geschickt werden, es müssen ausschließlich die von der ISDS geforderten Unterlagen – Augenuntersuchung/CEA Gentest (siehe Anhang), Deck- und Wurfmeldung, direkt an die ISDS übermittelt werden.

Die Zuchtabwicklung erfolgt ab sofort direkt über die ISDS. Von dort erhalten die gezüchteten Hunde auch weiterhin ihre Eintragungszertifikate. Eine Wurfabnahme beim Tierarzt wird empfohlen und erfolgt auf freiwilliger Basis des Züchters.

Liste der zur HD-Untersuchung empfohlenen Tierärzte (Stand 01/2017): Vertrauenstierärzte HD und Augen

Formulare & Bestimmungen:

Zuchtabwicklung:
Beatrix Hausdorf
Ruppersthal 74, 3701 Ruppersthal
Tel.: 0664 620 75 12, E-Mail: zucht@asds.at

Datenschutz
Wir, Austrian Sheep Dog Society (ASDS) (Vereinssitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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